Arbeitssicherheit/Arbeitsmedizin
sicherheitstechnische Betreuung
nach ASiG §6 und DGUV-Vorschrift 2
bAsOs ist Dienstleister für die sicherheitstechnische Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Das Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) vom 12.12.1973 als auch die DGUV-Vorschrift 2 vom 01.04.2011 muss in allen, also auch in Kleinbetrieben umgesetzt werden. Danach unterliegen alle Unternehmer, die Beschäftigte angestellt haben, einer betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen- Beratungspflicht.
Betreuung
es sind unterschiedliche Betreuungsmodelle möglich. Sie richten sich nach der Betriebsgröße und dem betriebsspezifischem Bedarf.
Die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft und der Arbeitsmedizin werden in der DGUV- Vorschrift 2 dargestellt.
Die Betreuungsmodelle sind:
a) REGELBETREUUNG, bei Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, bestehend aus
- der Grundbetreuung
- anlassbezogene Betreuung
b) REGELBETREUUNG, bei Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten, bestehend aus
- der Grundbetreuung
- betriebsspezifische Betreuung
c) *ALTERNATIVBETREUUNG, bei Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, bestehend aus
- Informationsmaßnahmen zur Organisationsverpflichtung
- bedarfsorientierte / betriebsspezifische Betreuung
Unsere Grundbetreuung zur Arbeitssicherheit
Beratung des Unternehmers und der verantwortlichen Personen in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Unterstützung bei der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften wie z.B. ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, BioStoffV, etc.
Unterstützung bei der Bearbeitung der Gefährdungsbeurteilungen
Unterstützung bei der Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln
Betriebsbegehungen
Baustellenbegehungen
Unterstützung bei Sicherheitsbelehrungen der Mitarbeiter/innen
Ausarbeitungen und Vorbereitungen für Sicherheitsbelehrungen
Unterstützung bei der Umsetzung der Gesetze und Vorschriften
Vorhalten der relevanten Vorschriften
Schriftwechsel und Berichtswesen
Informationen im Rahmen der Gesetze und Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Telefonische und schriftliche Auskünfte