Arbeitssicherheit/Arbeitsmedizin

sicherheitstechnische Betreuung

nach ASiG §6 und DGUV-Vorschrift 2

bAsOs ist Dienstleister für die sicherheitstechnische Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Das Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) vom 12.12.1973 als auch die DGUV-Vorschrift 2 vom 01.04.2011 muss in allen, also auch in Kleinbetrieben umgesetzt werden. Danach unterliegen alle Unternehmer, die Beschäftigte angestellt haben, einer betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen- Beratungspflicht.

Betreuung

es sind unterschiedliche Betreuungsmodelle möglich. Sie richten sich nach der Betriebsgröße und dem betriebsspezifischem Bedarf.
Die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft und der Arbeitsmedizin werden in der DGUV- Vorschrift 2 dargestellt.

Die Betreuungsmodelle sind:
a) REGELBETREUUNG, bei Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, bestehend aus
- der Grundbetreuung
- anlassbezogene Betreuung
b) REGELBETREUUNG, bei Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten, bestehend aus
- der Grundbetreuung
- betriebsspezifische Betreuung
c) *ALTERNATIVBETREUUNG, bei Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, bestehend aus
- Informationsmaßnahmen zur Organisationsverpflichtung
- bedarfsorientierte / betriebsspezifische Betreuung

Unsere Grundbetreuung zur Arbeitssicherheit

Beratung des Unternehmers und der verantwortlichen Personen in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Unterstützung bei der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften wie z.B. ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, BioStoffV, etc.

Unterstützung bei der Bearbeitung der Gefährdungsbeurteilungen

Unterstützung bei der Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln

Betriebsbegehungen

Baustellenbegehungen

Unterstützung bei Sicherheitsbelehrungen der Mitarbeiter/innen

Ausarbeitungen und Vorbereitungen für Sicherheitsbelehrungen

Unterstützung bei der Umsetzung der Gesetze und Vorschriften

Vorhalten der relevanten Vorschriften

Schriftwechsel und Berichtswesen

Informationen im Rahmen der Gesetze und Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Telefonische und schriftliche Auskünfte

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